Das Landgericht Münster hat den Angeklagten wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. 

Nach den Feststellungen des Landgerichts tötete der Angeklagte am 18. März 2023 auf dem Send in Münster den ihm unbekannten 31-jährigen Geschädigten durch einen gezielten Stich mit dem von ihm mitgeführten Messer ins Herz. Der Geschädigte verstarb infolge Blutverlusts noch vor Ort. 

Der zuständige 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten verworfen, da die durch das Rechtsmittel veranlasste Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben hat. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig. 

Vorinstanz: 

Landgericht Münster -Urteil vom 30.Oktober 2023 – 2 Ks 30 Js 237/23-10/23

Beschluss vom 24. September 2024 – 4 StR 175/24 

(c) BGH, 01.10.2024

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