Das Landgericht Ingolstadt hat den Angeklagten – nachdem ein erstes gegen ihn ergangenes Urteil des Landgerichts vom Bundesgerichtshof teilweise aufgehoben worden war – u.a. wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt.
Nach den Feststellungen der Strafkammer war der damals 22-jährige Angeklagte am 20. Oktober 2019 mit seinem BMW M4 auf der Bundesautobahn 9 bei Ingolstadt trotz einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 100 km/h mit einer Geschwindigkeit von über 200 km/h auf der linken Spur auf das Heck eines Audi A4 aufgefahren, der mit 120 km/h auf diese Spur gewechselt war. Durch den Zusammenprall wurde der Audi von der Fahrbahn geschleudert und dessen Fahrer tödlich verletzt.
Der zuständige 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die Revision des Angeklagten und zu dessen Gunsten auch auf die Revision des Nebenklägers das angefochtene Urteil aufgehoben. Das Landgericht hat teilweise zu Unrecht Feststellungen zum Sachverhalt aus dem ersten Rechtsgang als bindend angesehen und daher die notwendigen eigenen Feststellungen nicht getroffen. Die Sache muss daher erneut vor dem Landgericht verhandelt werden.
Landgericht Ingolstadt – Urteil vom 14. Juli 2023 – 5 Ks 41 Js 18694/19 (2)
Beschluss vom 27. März 2024 – 4 StR 493/23
(c) BGH, 22.05.2024