Das Landgericht Köln hat den Angeklagten mit Urteil vom 1. März 2024 wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.
Nach den Urteilsfeststellungen brachte der Angeklagte die damals 24 Jahre alte Geschädigte in den frühen Morgenstunden des 14. Februar 1988 (Fastnachtssonntag) in der Kölner Altstadt zu Boden und trat minutenlang insbesondere gegen den Halsbereich der Geschädigten, die binnen weniger Minuten verstarb. Anschließend flüchtete er mit der Handtasche der Geschädigten, in der sich 100 DM befanden. Die Tat konnte im Jahr 2022 durch einen Hinweis im Anschluss an die Sendung „Aktenzeichen XY…ungelöst“ aufgeklärt werden.
Die Überprüfung des Urteils durch den 2. Strafsenat hat keinen Rechtsfehler zulasten des Angeklagten ergeben. Insbesondere hielten die Beweiswürdigung des Landgerichts und der Schuldspruch wegen Mordes der revisionsrechtlichen Überprüfung durch den Bundesgerichtshof stand. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.
Beschluss vom 19. Dezember 2024 – 2 StR 359/24
Vorinstanz:
LG Köln – Urteil vom 1. März 2024 – 120 Ks 11/23 (90 Js 3/23)
BGH, 23.12.2024