Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin verworfen. Dieses hat den Angeklagten am 7. Oktober 2022 wegen Mordes in Tateinheit mit Vergewaltigung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Vorangegangen war im März 2021 ein gleichlautendes Urteil des Landgerichts, das der 5. Strafsenat mit Beschluss vom 30. September 2021 (5 StR3 25/21) wegen Fehlern bei der Schuldfähigkeitsbeurteilung teilweise aufgehoben und zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen hatte (vgl. Pressemitteilung Nr. 217/2021 vom 26. November 2021). Nach den Feststellungen des Landgerichts vergewaltigte der Angeklagte in der Nacht zum 5. August 2020 eine 15jährige Schülerin auf einem Brachgelände in der Nähe der Rummelsburger Bucht (Berlin) und erwürgte sie dabei.
Die Überprüfung des Urteils auf die Revision des Angeklagten hat keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben. Das Urteil des Landgerichts Berlin ist damit rechtskräftig.
Beschluss vom 25. Mai 2023 – 5 StR 189/23
Vorinstanz:
LG Berlin – Urteil vom 7. Oktober 2022 – (529 Ks) 234 Js 333/20 (7/21)