Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Mordes unter Einbeziehung einer früher verhängten Freiheitsstrafe zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt und die früher angeordnete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus aufrechterhalten.
Nach den Feststellungen des Landgerichts tötete der inzwischen 63-jährige Angeklagte am 29. Juni 1986 in einem Waldstück im südhessischen Lindenfels die 15-jährige Geschädigte, nachdem er an ihr gegen ihren Willen sexuelle Handlungen vorgenommen hatte, um die Aufdeckung des Sexualdelikts und seine Identifizierung durch die Geschädigte zu verhindern.
Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten durch Beschluss als unbegründet verworfen, da die Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben hat. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Vorinstanz:
LG Darmstadt – Urteil vom 22. Dezember 2023 – 11 Ks 400 Js 7185/21 (7/23)
(c) BGH, 16.10.2024