Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen der Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin verworfen. Dieses hat die Brüder am 16. Februar 2023 jeweils wegen Mordes zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt. Nach den Feststellungen des Landgerichts töteten die Angeklagten gemeinschaftlich am 13. Juli 2021 in Berlin aus niedrigen Beweggründen ihre Schwester und brachten ihren Leichnam in einem Koffer mit der Bahn nach Süddeutschland. Dort verscharrte einer der Angeklagten den Leichnam in einem Wald.
Die Überprüfung des Urteils des Landgerichts Berlin auf die Revisionen der Angeklagten hat keine Rechtsfehler zu ihrem Nachteil ergeben. Ihre Verurteilungen sind damit rechtskräftig.
Beschluss vom 12. März 2024 – 5 StR 430/23
Vorinstanz:
Landgericht Berlin – Urteil vom 16. Februar 2023 – (522 Ks) 278 Js 269/21 (8/21)
(c) BGH, 21.03.2024