Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Erfurt verworfen. Dieses hat den Angeklagten am 12. September 2023 wegen Mordes in vier tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit Brandstiftung mit Todesfolge in vier tateinheitlichen Fällen sowie in Tateinheit mit versuchtem Mord in 30 tateinheitlichen Fällen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt.
Damit ist eine Aussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung nach Ablauf der Mindestverbüßungszeit von 15 Jahren nur unter besonderen Umständen möglich.
Nach den Feststellungen des Landgerichts fühlte sich der Angeklagte von drei bulgarischen Landsleuten um einen Betrag von 250 Euro betrogen. Aus Rache zündete er in der Nacht vom 27. auf den 28. August 2022 das u.a. von seinen Landsleuten bewohnte Mehrfamilienhaus in Apolda an. Bei dem Brand kamen vier Bewohner ums Leben, zahlreiche weitere Bewohner und Löschkräfte erlitten teils schwere Verletzungen, der Sachschaden betrug mehrere Millionen Euro.
Die Überprüfung des Urteils des Landgerichts Erfurt auf die Revision des Angeklagten hat keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben. Seine Verurteilung ist damit rechtskräftig.
Beschluss vom 25. März 2024 – 2 StR 35/24
Vorinstanz:
Landgericht Erfurt – Urteil vom 12. September 2023 – 1 Ks 904 Js 27380/22
(c) BGH, 09.04.2024