Das Landgericht Braunschweig hat den Angeklagten wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von acht Jahren verurteilt. Die dagegen gerichtete Revision des Angeklagten hat der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs verworfen. 

Nach den Feststellungen des Landgerichts töteten der zur Tatzeit 14 Jahre alte Angeklagte und ein 13-jähriger Mittäter ihre Mitschülerin Anastasia, nachdem sie sie ihrem gemeinsamen Tatplan entsprechend in eine Grünanlage gelockt hatten. 

Das Urteil hat der rechtlichen Überprüfung durch den 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs standgehalten. Das Verfahren vor dem Landgericht begegnet keinen durchgreifenden Bedenken, die von ihm getroffenen Feststellungen tragen den Schuldspruch und der Strafausspruch ist ebenfalls rechtsfehlerfrei. 

Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig. 

Beschluss vom 23. August 2023 – 6 StR 320/23 

Vorinstanz: 

Landgericht Braunschweig – Urteil vom 21. Februar 2023 – 2 KLs 658 Js 35189/22 (16/22)

(c) BGH, 30.08.2023

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