Das Landgericht Neuruppin hatte den Angeklagten im Jahre 2022 wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Dieses Urteil hatte der in Leipzig ansässige 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklägerin aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Im zweiten Rechtsgang hat das Landgericht den Angeklagten wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe angenommen.
Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen lockte der Angeklagte seine frühere Partnerin unter dem Vorwand, noch einmal miteinander reden oder sich sogar versöhnen zu wollen, am 15. Juli 2021 in einen nur schwer zugänglichen früheren Wehrmachtsbunker am Grabowsee bei Oranienburg. Seinem Tatplan entsprechend tötete er die jedenfalls bis zum Betreten des Bunkers arg- und wehrlose Geschädigte durch sieben Stiche mit einem Stechbeitel, weil er sich von ihr betrogen fühlte und namentlich nicht akzeptieren wollte, dass sie zukünftig andere Sexualpartner haben würde.
Die auf die Revision des Angeklagten erfolgte rechtliche Überprüfung des Urteils durch den Senat hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.
Vorinstanz:
Landgericht Neuruppin – Urteil vom 10. Januar 2024 – 22 Ks 7/23
(c) BGH, 24.06.2024