Das Landgericht hat den Angeklagten wegen besonders schweren räuberischen Diebstahls in Tateinheit mit Körperverletzung und mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Nach den Feststellungen der Strafkammer entriss der Angeklagte im Februar 2018 der Ehefrau des Geschädigten gewaltsam einen Koffer mit Goldschmuck. Er flüchtete sodann mit seinen Mittätern in einem Pkw, den er nicht selbst steuerte. Der Geschädigte verfolgte die Täter mit seinem Fahrzeug. Auf der stark befahrenen Bundesautobahn 4 feuerte der Angeklagte aus dem linken hinteren Fenster des Fluchtfahrzeugs einen Schuss auf das verfolgende Fahrzeug ab, um den Geschädigten „abzuschütteln“. Das Projektil traf die Motorhaube und die Windschutzscheibe dieses Pkw, wo es jeweils Schäden verursachte und abprallte. Nach dem Ende der Verfolgungsfahrt gelang es dem Geschädigten, die Tatbeute zurückzuerlangen.
Der für Verkehrsstrafsachen ausschließlich zuständige 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten verworfen, da die durch das Rechtsmittel veranlasste Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben hat. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.
Beschluss vom 23. April 2024 – 4 StR 87/24
Vorinstanz:
Landgericht Köln, Urteil vom 24. November 2023 – 103 KLs 21/19 960 Js 20/18
(c) BGH, 19.06.2024