Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Mordes und weiterer Straftaten zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt.
Nach den Feststellungen der Strafkammer plante der Angeklagte einen sog. Mitnahmesuizid, sollte die Geschädigte eine Wiederaufnahme der Beziehung mit ihm ablehnen. Nachdem sie dies getan hatte, tötete der Angeklagte sie im Dezember 2022 mit 22 Messerstichen. Das tödlich verletzte Opfer verbrachte er auf den Beifahrersitz seines Pkw, in dem er sich durch eine Kollision bei schneller Fahrt später selbst töten wollte. Auf der Autobahn rammte der Angeklagte sodann mit einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h zunächst seinen Weg frei, bevor er auf einem anderen Streckenabschnitt die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor.
Der zuständige 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten verworfen, da die durch das Rechtsmittel veranlasste Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben hat. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.
Beschluss vom 29. Februar 2024 – 4 StR 513/23
Landgericht Koblenz – Urteil vom 5. September 2023 – 14 Ks 2080 Js 76042/22
(c) BGH, 15.03.2024