Das Landgericht Essen hat die Angeklagte am 13. Mai 2022 wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung in sechs Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Ferner hat es ihr die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist für deren Wiedererteilung von zwei Jahren festgesetzt.
Nach den Urteilsfeststellungen fuhr die damals 81-jährige Angeklagte am 29. Februar 2020 mit ihrem Pkw mit einer Geschwindigkeit von mindestens 50 km/h in den Haltestellenbereich einer Straßenbahn ein, nachdem diese gerade dort eingefahren war und hielt. Während der Vorbeifahrt erfasste die Angeklagte mit ihrem Fahrzeug mindestens sieben Fußgänger, die sich teils noch auf dem Gehweg befanden, teils bereits die Straße betreten hatten, um in die Straßenbahn einzusteigen. Ein Mann starb an den Folgen der durch den Zusammenstoß hervorgerufenen Verletzungen. Sechs Personen wurden zum Teil schwer verletzt.
Der zuständige 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die mit der Rüge der Verletzung förmlichen und sachlichen Rechts geführte Revision der Angeklagten verworfen, da die durch das Rechtsmittel veranlasste Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu ihrem Nachteil ergeben hat. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Beschluss vom 31. Januar 2023 – 4 StR 381/22
Vorinstanz:
Landgericht Essen – Urteil vom 13. Mai 2022 – 64 KLs-70 Js 177/20-30/20
Quelle: Bundesgerichtshof, Pressemitteilung vom 10. Februar 2023