Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Mordes und Vergewaltigung zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt, die besondere Schwere der Schuld festgestellt und seine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil verworfen. 

Nach den Urteilsfeststellungen des Landgerichts tötete der Angeklagte im Juni 2022 den neuen Partner seiner früheren Lebensgefährtin auf heimtückische Weise, indem er dem schlafenden Geschädigten eine Axt in den Kopf schlug. Anschließend weckte der Angeklagte, der im Jahr 2012 bereits einen Menschen getötet hatte, seine neben dem Tatopfer schlafende ehemalige Lebensgefährtin. Er drohte ihr unter Vorhalt eines Messers an, sie ebenfalls zu töten, und vollzog schließlich im Badezimmer der Tatwohnung gegen ihren Willen mit ihr den Geschlechtsverkehr. 

Der zuständige 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die mit der Sachrüge geführte Revision des Angeklagten verworfen, da die durch das Rechtsmittel veranlasste Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben hat. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig. 

Beschluss vom 15. August 2023 – 4 StR 214/23 

Vorinstanz: 

Landgericht Detmold, Urteil vom 17. Februar 2023 – 21 Ks – 31 Js 674/22 – 8/22

(c) BGH, 23.08.2023

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