Der Bundespräsident hat Richterin am Oberlandesgericht Ulrike Pastohr zur Richterin am Bundesgerichtshof ernannt. 

Richterin am Bundesgerichtshof Pastohr ist 51 Jahre alt. Nach dem Abschluss ihrer juristischen Ausbildung trat sie im Februar 2001 in den höheren Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Während der Proberichterzeit war sie bei dem Landgericht Düsseldorf und dem Amtsgericht Neuss eingesetzt. Im Juli 2004 wurde sie bei dem Landgericht Düsseldorf zur Richterin am Landgericht ernannt. Von dort war Frau Pastohr in der Zeit von Januar bis September 2016 an das Oberlandesgericht Düsseldorf abgeordnet. Seit ihrer Ernennung zur Richterin am Oberlandesgericht bei dem Oberlandesgericht Düsseldorf Ende Januar 2017 gehörte sie dort einem Kartellsenat an. 

Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Frau Pastohr dem Kartellsenat und dem insbesondere für Rechtsbeschwerden in Freiheitsentziehungssachen und das Vergaberecht zuständigen XIII. Zivilsenat sowie dem für Rechtsstreitigkeiten über Schadensersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen, die den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem Kraftfahrzeug mit Dieselmotor zum Gegenstand haben, zuständigen VIa. Zivilsenat (Hilfssenat) zugewiesen.

BGH, 01.04.2025

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