Der Bundespräsident hat Richterin am Oberlandesgericht Susan Herold zur Richterin am Bundesgerichtshof ernannt.
Richterin am Bundesgerichtshof Herold ist 51 Jahre alt. Nach dem Abschluss ihrer juristischen Ausbildung trat sie im Oktober 2000 in den höheren Justizdienst des Freistaates Sachsen ein. Dort war sie in der Proberichterzeit bei dem Arbeitsgericht und dem Landgericht Dresden eingesetzt. Im Oktober 2003 wurde sie bei der Staatsanwaltschaft Dresden zur Staatsanwältin ernannt. Von dort war sie in der Zeit von August 2007 bis Mitte Oktober 2008 an das Sächsische Staatsministerium der Justiz abgeordnet. Ab Dezember 2014 folgte eine weitere Abordnung an die Generalstaatsanwaltschaft Dresden zunächst bis November 2017 in vollem Umfang ihrer Arbeitskraft und nachfolgend bis Juni 2019 mit anteiligem Arbeitskraftanteil. Im Mai 2018 wurde Frau Herold zur Staatsanwältin als Gruppenleiterin befördert. Mit ihrer Ernennung zur Richterin am Oberlandesgericht im Februar 2020 war sie am Oberlandesgericht Dresden parallel sowohl im Zivil- als auch im Strafbereich tätig.
Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Frau Herold dem 2. Strafsenat zugewiesen, der insbesondere für die Revisionen in Strafsachen aus den Bezirken der Oberlandesgerichte Frankfurt am Main, Jena und Köln zuständig ist.
(c) BGH, 02.05.2024