Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision einer Angeklagten gegen das Urteil des Landesgerichts Bonn vom 2. Juli 2024 verworfen, durch das diese wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in 19 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden war. 

Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen hatte die Angeklagte 2021 als Mitarbeiterin einer Jugendhilfeeinrichtung mit einem in der Wohngruppe lebenden 14- jährigen Jugendlichen, dessen Bezugsbetreuerin sie war, regelmäßig einvernehmlichen Geschlechtsverkehr. 

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat das Rechtsmittel durch Beschluss als offensichtlich unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig. 

Vorinstanz: 

LG Bonn – Urteil vom 2. Juli 2024 – 22 KLs-775 Js 912/21 SE 1/24

BGH, 03.02.2025

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