Das Landgericht Saarbrücken hat den Angeklagten wegen sexueller Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Die gegen seine Verurteilung gerichtete Revision des Angeklagten hat der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs verworfen. 

Der Angeklagte hat mit seinem Rechtsmittel die Verletzung formellen und materiellen Rechts gerügt. Die Überprüfung durch den 6. Strafsenat hat keinen Rechtsfehler ergeben. Das Verfahren vor dem Landgericht ist rechtsfehlerfrei geführt worden. Die von ihm getroffenen Feststellungen tragen den Schuldspruch. Der Strafausspruch ist ebenfalls nicht zu beanstanden. 

Das Urteil ist damit rechtskräftig. 

Beschluss vom 8. August 2023 – 6 StR 330/23 

Vorinstanz: 

Landgericht Saarbrücken – Urteil vom 23. Februar 2023 – 3 KLs 11/22

(c) BGH, 18.08.2023

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