Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Krehl wird mit Ablauf des 29. Februar 2024 nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand treten.

Herr Prof. Dr. Krehl wurde am 21. Februar 1958 in Frankfurt am Main geboren. Nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er im Juli 1988 in den höheren Justizdienst des Landes Hessen ein. Während seiner Proberichterzeit war er bei dem Amtsgericht Bensheim und dem Landgericht Darmstadt eingesetzt. In der Zeit von Februar 1991 bis Mitte März 1996 war er an das Bundesministerium der Justiz abgeordnet. Zu Beginn dieser Abordnung wurde er im Juli 1991 bei dem Landgericht Darmstadt zum Richter am Landgericht ernannt. An die Tätigkeit im Bundesministerium der Justiz schloss sich bis Mitte Juli 1998 eine gut zweijährige Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof an, in deren Verlauf Herr Prof. Dr. Krehl im Januar 1998 zum Richter am Oberlandesgericht befördert wurde. Danach war er wiederum im Wege der Abordnung von Mitte Juli 1998 bis Februar 2000 als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesverfassungsgericht tätig und wurde währenddessen im Januar 1999 zum Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof ernannt. Von März bis September 2000 war er erneut an das Bundesministerium der Justiz abgeordnet und danach bis Ende September 2003 nochmals als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht. Im Anschluss war Herr Prof. Krehl – unterbrochen von einer erneuten Abordnung an das Bundesverfassungsgericht von Juli 2007 bis März 2008 – als Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof tätig. Im Juli 2009 wurde ihm vom Präsidenten der Goethe-Universität Frankfurt am Main der akademische Titel eines Honorarprofessors verliehen.

Am 5. Oktober 2009 wurde Herr Prof. Dr. Krehl zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Hier war er von Beginn an dem 2. Strafsenat zugewiesen, der im Wesentlichen für Revisionen in Strafsachen aus den Bezirken der Oberlandesgerichte Frankfurt am Main, Jena und Köln zuständig ist. Daneben hatte er bis Ende des Jahres 2010 das Amt eines Ermittlungsrichters beim Bundesgerichtshof inne. Für den 2. Strafsenat war er seit Februar 2011 als stellvertretendes Mitglied und seit März 2015 als ordentliches Mitglied in den Großen Senat für Strafsachen entsandt. Seit dem 18. Dezember 2023 ist er der stellvertretende Vorsitzende des 2. Strafsenats.

In der über vierzehnjährigen Zugehörigkeit zum Bundesgerichtshof hat Herr Prof. Dr. Krehl die Rechtsprechung des 2. Strafsenats maßgeblich geprägt.

(c) BGH, 29.02.2024

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