Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Peter König wird mit Ablauf des 31. Juli 2022 in den Ruhestand treten.
Herr Prof. Dr. König wurde am 12. September 1956 in München geboren. Nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er im April 1985 in den höheren Justizdienst des Freistaates Bayern ein. Nach einer Tätigkeit bei der Staatsanwaltschaft München wechselte er im Dezember 1985 als Regierungsrat in das Bayerische Staatsministerium der Justiz. Im Juli 1988 wurde er bei dem Landgericht München I zum Richter am Landgericht ernannt und war dort bis zu seinem erneuten Wechsel in das Bayerische Staatsministerium der Justiz im November 1989 tätig. Im Laufe dieser ministeriellen Tätigkeit wurde Herr Prof. Dr. König zum Oberregierungsrat, zum Regierungsdirektor und schließlich zum Ministerialrat ernannt. Er leitete dort ein Referat in der Strafrechtsabteilung. Mit seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Landgericht im Januar 2001 übernahm er am Landgericht München II die Leitung einer Kleinen Strafkammer bis er im März 2002 als Ministerialrat erneut als Referatsleiter in die Strafabteilung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz wechselte.
Am 5. Januar 2009 wurde Herr Prof. Dr. König zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt und gehörte zunächst über elf Jahre dem 5. Strafsenat mit Sitz in Leipzig an.
Mit Errichtung des ebenfalls in Leipzig ansässigen 6. Strafsenats am 15. Februar 2020 wechselte er in diesen Senat und übernahm dort im März 2022 den stellvertretenden Vorsitz. Dem Großen Senat für Strafsachen gehörte Herr Prof. Dr. König zunächst für den 5. Strafsenat und später für den 6. Strafsenat an. In den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes war er für den 5. Strafsenat entsandt. In den Jahren 2011 bis 2015 war er zudem Mitglied des Senats für Anwaltssachen und in den Jahren 2010 bis 2019 stellvertretendes Mitglied im Senat für Wirtschaftsprüfersachen und im Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen.
In der über dreizehnjährigen Zugehörigkeit zum Bundesgerichtshof hat Herr Prof. Dr. König die Rechtsprechung des 5. und 6. Strafsenats maßgeblich geprägt.
Quelle: Bundesgerichthof, Pressemitteilung vom 29. Juli 2022