Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Eschelbach wird mit Ablauf des 30. April 2024 nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand treten.
Herr Prof. Dr. Eschelbach wurde am 10. April 1958 in Filsen geboren. Nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung und einer Tätigkeit als wissenschaftlicher Angestellter an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz trat er im Januar 1988 in den höheren Justizdienst des Landes Rheinland-Pfalz ein. Während seiner Proberichterzeit war er bei dem Amtsgericht und dem Landgericht Bad Kreuznach eingesetzt. Im September 1993 wurde er bei dem Landgericht Bad Kreuznach zum Richter am Landgericht ernannt. Von dort war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter zunächst in der Zeit von Juli 1995 bis Februar 1999 an den Bundesgerichtshof und im Anschluss bis Juni 2003 an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. Im Laufe der Abordnung an das Bundesverfassungsgericht wurde er im Juli 1999 bei dem Oberlandesgericht Koblenz zum Richter am Oberlandesgericht befördert. Dort war er ab Juli 2003 tätig.
Am 25. Juni 2010 wurde Herr Prof. Dr. Eschelbach zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Hier war er von Beginn an dem 2. Strafsenat zugewiesen, der im Wesentlichen für Revisionen in Strafsachen aus den Bezirken der Oberlandesgerichte Frankfurt am Main, Jena und Köln zuständig ist. Für den 2. Strafsenat war er seit März 2015 als stellvertretendes Mitglied, von Mai 2017 bis Januar 2018 als ordentliches Mitglied und im Anschluss wieder als stellvertretendes Mitglied in den Großen Senat für Strafsachen entsandt. Seit Januar 2017 war er für den 2. Strafsenat zudem stellvertretendes Mitglied im Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes. Im Januar 2018 wurde ihm von der Eberhard Karls Universität Tübingen der akademische Titel eines Honorarprofessors verliehen.
In der annährend vierzehnjährigen Zugehörigkeit zum Bundesgerichtshof hat Herr Prof. Dr. Eschelbach die Rechtsprechung des 2. Strafsenats maßgeblich geprägt.
(c) BGH, 30.04.2024