Richter am Bundesgerichtshof Harald Reiter wird mit Ablauf des 31. Dezember 2024 in den Ruhestand treten. 

Herr Reiter wurde am 24. September 1961 in Augsburg geboren. Nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er im Januar 1990 in den 
höheren Justizdienst des Freistaats Bayern ein. Während seiner Proberichterzeit war er bei der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht München I eingesetzt. Von dort wurde er in der Zeit von Mai 1991 bis Dezember 1994 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an die Bundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof abgeordnet. Im Laufe dieser Abordnung wurde er im Oktober 1992 zum Staatsanwalt auf Lebenszeit ernannt. Mit Beginn des Jahres 1995 kehrte er in den Landesdienst an das Landgericht Augsburg als Richter am Landgericht zurück und übernahm ab Mai 1998 hauptamtlich die Leitung von Arbeitsgemeinschaften für Referendare. Im Laufe dieser Zeit wurde Herr Reiter im Mai 2003 bei dem Oberlandesgericht München zum Richter am Oberlandesgericht ernannt. Als Vorsitzender Richter am Landgericht übernahm er bei dem Landgericht Augsburg im Mai 2005 zunächst die Leitung einer Strafkammer und später einer Zivilkammer (Baukammer). Nach seinem Wechsel an das Oberlandesgericht München im April 2009 gehörte er zwei Zivilsenaten und dem Senat für Landwirtschaftssachen an und hatte zudem ein Referat in der Gerichtsverwaltung inne. 

Am 1. August 2012 wurde Herr Reiter zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Zunächst war er bis zum 14. Juli 2013 Mitglied des 4. Strafsenats, dem in dieser Zeit die strafrechtlichen Revisionen aus den Oberlandesgerichtsbezirken Hamm, Naumburg und Zweibrücken zugewiesen waren sowie bundesweit das Verkehrsstrafrecht. Ab dem 15. Juli 2013 gehörte er dem III. Zivilsenat an, der für das Amts-, Staats- und Notarhaftungsrecht, das Recht der öffentlich-rechtlichen Entschädigung sowie für Rechtsstreitigkeiten über Dienstverträge und Geschäftsbesorgungsverhältnisse sowie über Schadensersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen im Zusammenhang mit einer Kapitalanlage zuständig ist. Daneben war er seit September 2021 Mitglied des Senats für Notarsachen, seit dem 11. Januar 2023 als dessen stellvertretender Vorsitzender. Für den Senat für Notarsachen war er als stellvertretendes Mitglied in den Großen Senat und in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt und für den III. Zivilsenat als stellvertretendes Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes. 

Am 8. März 2017 wurde Herr Reiter von der Bundesregierung zum stellvertretenden Mitglied des Unabhängigen Gremiums gemäß § 16 BND-Gesetz in der Fassung vom 23. Dezember 2016 bestellt. Diese Aufgabe nahm Herr Reiter bis zur Auflösung des Unabhängigen Gremiums mit dem Jahresende 2021 wahr. 

In der über zwölfjährigen Zugehörigkeit zum Bundesgerichtshof hat Herr Reiter vor allem die Rechtsprechung des III. Zivilsenats maßgeblich geprägt.

BGH, 30.12.2024

Cookie Consent mit Real Cookie Banner