Der Bundespräsident hat Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Markus Jäger zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof ernannt.
Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Jäger ist 56 Jahre alt. Nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er im Jahr 1995 in den höheren Justizdienst des Freistaates Bayern ein. Dort war er zunächst als Richter bei dem Landgericht Hof und als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hof tätig. Im Oktober 1997 wurde er bei der Staatsanwaltschaft Hof als Staatsanwalt auf Lebenszeit ernannt. Von dort war Herr Prof. Dr. Jäger in der Zeit von April 1999 bis Dezember 2002 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet. Nach dem Ende dieser Abordnung wechselte er als Regierungsdirektor in das Sächsische Staatsministerium der Justiz, wo er im Mai 2004 zum Ministerialrat befördert wurde. Ab Januar 2005 war er zunächst im Wege der Abordnung und seit April 2006 als Staatsanwalt beim Bundesgerichtshof bei der Bundesanwaltschaft tätig.
Seit dem 1. August 2006 ist Herr Prof. Dr. Jäger Richter am Bundesgerichtshof.
Zunächst war er bis zum 31. Juli 2008 dem 5. Strafsenat zugewiesen. Seither gehört er dem 1. Strafsenat an, dem im Wesentlichen die Revisionen in allgemeinen Strafsachen für die Bezirke der Oberlandesgerichte München, Stuttgart und Karlsruhe sowie bundesweit die Revisionen in Steuer- und Zollstrafsachen sowie in Militärstrafsachen zugewiesen sind. Am 1. Juli 2018 wurde ihm der stellvertretende Vorsitz des 1. Strafsenats übertragen. Zudem ist Herr Prof. Dr. Jäger seit Januar 2007 Mitglied und seit dem 11. Juli 2013 auch stellvertretender Vorsitzender des Senats für Wirtschaftsprüfersachen und des Senats für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen. Seit dem 17. Mai 2017 gehört er als stellvertretendes Mitglied und seit dem 10. Juni 2020 als ordentliches Mitglied dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen an.
Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Herrn Prof. Dr. Jäger den Vorsitz des 1. Strafsenats und den Vorsitz des Senats für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen sowie des Senats für Wirtschaftsprüfersachen übertragen.
Quelle: Bundesgerichtshof, Pressemitteilung vom 13. Januar 2023