Der Bundespräsident hat Richter am Oberlandesgericht Alexander Weinland zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt.
Richter am Bundesgerichtshof Weinland ist 50 Jahre alt. Nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er im Mai 1999 in den höheren Justizdienst des Saarlandes ein. Während seiner Proberichterzeit war er bei dem Landgericht Saarbrücken tätig. Dort wurde er im Mai 2002 zum Richter am Landgericht ernannt. In der Zeit von September 2005 bis August 2008 war Herr Weinland als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet. Nach einer weiteren Abordnung an das Oberlandesgerichts Saarbrücken von Januar bis Anfang Juli 2013 wurde er dort am 4. Juli 2013 zum Richter am Oberlandesgericht befördert.
Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Herrn Weinland dem 4. Strafsenat zugewiesen, der vornehmlich für die Revisionen in Strafsachen aus den Bezirken der Oberlandesgerichte Hamm und Zweibrücken sowie für die Revisionen in Verkehrsstrafsachen zuständig ist.
Quelle: Bundesgerichtshof, Pressemitteilung vom 2. Mai 2022