
Der in Leipzig ansässige 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Halle vom 23. Mai 2024 verworfen, mit dem er wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden ist.
Nach den Feststellungen des Schwurgerichts erschlug der Angeklagte am Vormittag des 31. Oktober 2023 den neuen Lebenspartner seiner früheren Ehefrau auf einem Feldweg in der Gemarkung Sietzsch. Seinem Tatplan entsprechend lauerte er dem zu diesem Zeitpunkt arg- und wehrlosen Geschädigten auf und tötete ihn durch drei Schläge auf den Kopf mit einem unbekannt gebliebenen Werkzeug.
Die auf die Revision des Angeklagten erfolgte revisionsrechtliche Überprüfung des Urteils durch den Senat hat keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Beschluss vom 6. März 2025 – 6 StR 595/24
Vorinstanz: Landgericht Halle – Urteil vom 23. Mai 2024 – 1 Ks 1/24
BGH, 24.05.2025