Das Landgericht hat den Angeklagten D. des Mordes in Tateinheit mit versuchtem Mord und gefährlicher Körperverletzung sowie des vorsätzlichen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit Diebstahl schuldig gesprochen und ihn zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt. Den Angeklagten E. hat es wegen vorsätzlichen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit Diebstahl zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt. 

Nach den Feststellungen des Landgerichts sprengten die Angeklagten und ein weiterer Täter am 11. November 2023 zwei Geldautomaten einer Filiale der Sparkasse Pforzheim Calw in Wiernsheim auf und flüchteten mit der Beute. Das Fluchtfahrzeug führte der Angeklagte D. Um den sie verfolgenden Polizeifahrzeugen zu entkommen, fuhr der Angeklagte D. bewusst entgegen der Fahrtrichtung auf die Autobahn auf. Nachdem er auf einem Parkplatz der Autobahn die beiden Mitfahrer hatte aussteigen lassen, setzte er die Fahrt – erneut bewusst gegen die Fahrtrichtung bei starkem Regen und hoher Geschwindigkeit – fort, bis er mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammenstieß. Der Beifahrer dieses Fahrzeugs verstarb, der Fahrer wurde schwer verletzt. 

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die gegen ihre Verurteilungen gerichteten Revisionen der Angeklagten verworfen, da die durch ihre Rechtsmittel veranlasste Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu ihrem Nachteil ergeben hat. Das Urteil des Landgerichts ist daher rechtskräftig. 

Beschluss vom 8. April 2025 – 1 StR 559/24

Vorinstanz: 

LG Karlsruhe – Urteil vom 12. Juli 2024 – 1 Ks 21 Js 16661/23

BGH, 17.04.2025

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