Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Dortmund vom 24. Mai 2023 verworfen, das ihn wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt hatte.

Nach den Feststellungen des Landgerichts erdrosselte der Angeklagte seine frühere Freundin mit einem Kabelbinder und einem Elektrokabel und versteckte ihre Leiche an einem unbekannt gebliebenen Ort, bis er sie in der Nähe von Hamm verbrannte. Das Landgericht hat seine Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten auf eine Vielzahl von Indizien gestützt.

Die auf die Rüge der Verletzung formellen und materiellen Rechts gestützte Revision des Angeklagten hatte keinen Erfolg; die Überprüfung des Urteils hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.

Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Beschluss vom 14. Februar 2024 – 4 StR 478/23

Vorinstanz:

LG Dortmund – Urteil vom 24. Mai 2023 – 39 Ks-400 Js 228/22-24/22

(c) BGH, 23.02.2024

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