Der Bundespräsident hat Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Rhona Fetzer zur Vorsitzenden Richterin und Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Wolfgang Kirchhoff zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof ernannt.
Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Fetzer ist 58 Jahre alt. Nach dem Abschluss ihrer juristischen Ausbildung und einer knapp dreijährigen Tätigkeit in einer Rechtsanwaltskanzlei trat sie am 1. Oktober 1992 in den höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein. In der Proberichterzeit war sie bei der Staatsanwaltschaft Baden-Baden, dem Landgericht Baden-Baden, dem Amtsgericht Achern und dem Amtsgericht Rastatt eingesetzt. Am 1. Oktober 1995 wurde sie bei dem Landgericht Baden-Baden zur Richterin am Landgericht ernannt. Von dort war Frau Dr. Fetzer in der Zeit von April 1999 bis Juli 2002 als wissenschaftliche Mitarbeiterin an den Bundesgerichtshof abgeordnet und im Anschluss hieran für sieben Monate an das Oberlandesgericht Karlsruhe. Am 24. März 2003 wurde sie am Landgericht Karlsruhe zur Vorsitzenden Richterin am Landgericht ernannt. Am 10. Januar 2008 wechselte sie als Richterin am Oberlandesgericht an das Oberlandesgericht Karlsruhe. Seit dem 1. Juli 2009 ist Frau Dr. Fetzer Richterin am Bundesgerichtshof. Seither ist sie Mitglied des VIII. Zivilsenats, dem im Wesentlichen die Rechtsstreitigkeiten über Ansprüche aus Kauf, Leasing und Wohnraummietverhältnissen zugewiesen sind. Seit dem 1. Juli 2014 war sie stellvertretende Vorsitzende dieses Senats. Vom 1. Januar 2010 bis zum 30. Juni 2014 war Frau Dr. Fetzer zudem beisitzendes Mitglied im Senat für Anwaltssachen. Neben ihrer spruchrichterlichen Tätigkeit nahm sie in der Zeit vom 2. Mai 2012 bis zum 30. Juni 2021 als Stellvertreterin die Aufgaben der Präsidialrichterin wahr. Dem Richterrat des Bundesgerichtshofs gehörte Frau Dr. Fetzer vom 15. Juli 2010 bis 3. Mai 2012 an. Seit dem 24. Juni 2010 ist sie zudem Ad-hoc-Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.
Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Frau Dr. Fetzer den Vorsitz des VIII. Zivilsenats übertragen.
Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Kirchhoff ist 63 Jahre alt. Nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er im Juli 1986 im Rahmen des Wehrdienstes für ein Jahr in das Bundesministerium der Verteidigung ein, wo er mit Personalrechts- und Verwaltungsaufgaben befasst war. Von April 1989 bis Juni 1994 war er zunächst in einer Düsseldorfer Kanzlei als Rechtsanwalt tätig und dort mit Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht, Wettbewerbsrecht und Fragen des Gewerblichen Rechtsschutzes befasst. Im Juli 1994 wechselt Herr Prof. Dr. Kirchhoff als Rechtsanwalt in eine große international tätige Rechtsanwaltskanzlei und war zunächst weiter in Düsseldorf tätig. In dieser Rechtsanwaltskanzlei wurde er 1996 als Partner aufgenommen und war seit 1997 sogenannter „Resident Partner“ in Brüssel. Seine Tätigkeitsgebiete waren seither vor allem das Kartellrecht, das Vergaberecht und das Beihilferecht. Am 1. November 2004 wurde Herr Prof. Dr. Kirchhoff zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Bis zum 31. Dezember 2006 war er zunächst dem in erster Linie mit Patentrechtsstreitigkeiten befassten X. Zivilsenat zugewiesen. Vom 1. Januar 2007 bis zum 31. August 2019 war er Mitglied des vornehmlich für das Wettbewerbsrecht sowie das Marken-, Urheber- und Geschmacksmusterrecht zuständigen I. Zivilsenats. Ebenfalls seit dem 1. Januar 2007 ist er zudem Mitglied des Kartellsenats, dem über das Kartellrecht hinaus auch das Energiewirtschaftsrecht zugewiesen ist. Mit der Neuerrichtung des XIII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs und der Neubesetzung des Kartellsenats des Bundesgerichtshofs zum 1. September 2019 ist Herr Prof. Dr. Kirchhoff aus dem I. Zivilsenat ausgeschieden und war seither als stellvertretender Vorsitzender Mitglied des XIII. Zivilsenats sowie des annähernd personenidentisch besetzten Kartellsenats. Der XIII. Zivilsenat ist zuständig für Rechtsbeschwerden in Freiheitsentziehungssachen, für Rechtsstreitigkeiten aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) sowie für Rechtsstreitigkeiten über Vergabeverfahren öffentlicher Auftraggeber. Neben seiner spruchrichterlichen Tätigkeit gehört Prof. Dr. Kirchhoff seit dem 15. Juli 2006 dem Richterrat des Bundesgerichtshofs an, vom 15. Juli 2010 bis 14. Juli 2014 und erneut seit dem 15. Juli 2018 als dessen Vorsitzender. Am 8. Dezember 2017 wurde ihm von der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn die Bezeichnung Honorarprofessor verliehen.
Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Herrn Prof. Dr. Kirchhoff den Vorsitz des Kartellsenats sowie des XIII. Zivilsenats übertragen.
Quelle: Bundesgerichtshof, Pressemitteilung vom 2. Mai 2022