Der Bundespräsident hat Richter am Oberlandesgericht Dr. Lars Ostwaldt und Leitenden Ministerialrat Dr. Felix Tausch jeweils zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt.
Richter am Bundesgerichtshof Dr. Ostwaldt ist 51 Jahre alt. Nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung und einer mehrjährigen Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Universitäten Münster und Heidelberg trat er im April 2007 in den höheren Justizdienst des Landes Niedersachsen ein. Während der Proberichterzeit war er bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück, bei dem Landgericht Oldenburg, bei den Amtsgerichten Bersenbrück und Nordhorn sowie bei dem Landgericht Osnabrück eingesetzt. Im März 2011 wurde er bei dem Landgericht Osnabrück zum Richter am Landgericht ernannt. Nach einer von April 2013 bis November 2016 dauernden Abordnung an das Niedersächsische Justizministerium wurde er im November 2016 dort zum Ministerialrat ernannt. Ende Februar 2018 kehrte Herr Dr. Ostwaldt als Richter am Oberlandesgericht bei dem Oberlandesgericht Oldenburg in den Richterdienst zurück. In der Zeit von Januar 2021 bis Dezember 2023 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet. Danach gehörte er bei dem Oberlandesgericht Oldenburg einem Zivilsenat und einem Senat für Familiensachen sowie einem Strafsenat an.
Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Herrn Dr. Ostwaldt dem vornehmlich für das Amts-, Staats- und Notarhaftungsrecht und das Recht der öffentlich-rechtlichen Entschädigung zuständigen III. Zivilsenat sowie dem für Rechtsstreitigkeiten über Schadensersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen, die den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem Kraftfahrzeug mit Dieselmotor zum Gegenstand haben, zuständigen VIa. Zivilsenat (Hilfssenat) zugewiesen.
Richter am Bundesgerichtshof Dr. Tausch ist 48 Jahre alt. Nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung und einer mehrjährigen Tätigkeit als Rechtsanwalt trat er im April 2007 in den höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein. Während der Proberichterzeit war er bei dem Landgericht Stuttgart und der Staatsanwaltschaft Stuttgart tätig. In der Zeit von August 2009 bis Mai 2011 schloss sich eine Abordnung an das Staatsministerium Baden-Württemberg an, an deren Ende er im Juni 2011 zum Staatsanwalt ernannt und zugleich als Richter kraft Auftrags bei dem Landgericht Stuttgart eingesetzt wurde. Im November 2011 wurde Herr Dr. Tausch dort zum Richter am Landgericht ernannt. In der Zeit von März 2013 bis April 2016 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet und von Juli 2017 bis Oktober 2018 an das Oberlandesgericht Stuttgart. Daran schloss sich von November 2018 bis Juni 2020 eine Abordnung an das Ministerium der Justiz und für Europa Baden-Württemberg an, in deren Verlauf Herr Dr. Tausch im Dezember 2018 zum Richter am Oberlandesgericht ernannt wurde. Im Ministerium der Justiz und für Europa Baden-Württemberg wurde er im Juni 2020 zum Ministerialrat ernannt und im Februar 2022 zum Leitenden Ministerialrat befördert.
Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Herrn Dr. Tausch dem vornehmlich für das Bank- und Börsenrecht zuständigen XI. Zivilsenat sowie dem für Rechtsstreitigkeiten über Schadensersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen, die den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem Kraftfahrzeug mit Dieselmotor zum Gegenstand haben, zuständigen VIa. Zivilsenat (Hilfssenat) zugewiesen.
BGH, 02.01.2025