Das Landgericht hat den zur Tatzeit 45-jährigen Angeklagten wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Der Angeklagte war bereits mit Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 7. Juli 2021 wegen Mordes aus Heimtücke zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Auf die Revision des Angeklagten hatte der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs durch Beschluss vom 29. Juni 2022 (Az. 1 StR 127/22) das Urteil aufgehoben und das Verfahren zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.
Nunmehr hat das Landgericht festgestellt, dass der Angeklagte am 14. Juli 1995 eine ihm unbekannte 35 Jahre alte Frau, die nach der Arbeit kurz vor Mitternacht durch ein Gewerbegebiet in Sindelfingen in Richtung S-Bahn-Haltestelle Goldberg ging, tötete, indem er sie zunächst unvermittelt an beiden Oberarmen packte, sie festhielt und ihr sodann insgesamt 14 Stiche in den Oberkörper versetzte. Das Landgericht hat den Angeklagten deshalb wegen heimtückischen Mordes aus niedrigen Beweggründen schuldig gesprochen.
Die auf die Revision des Angeklagten erfolgte Überprüfung des Urteils durch den 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Das Urteil des Landgerichts Stuttgart ist damit rechtskräftig.
Vorinstanz:
Landgericht Stuttgart – 1 Ks 114 Js 38181/00 (2) – Urteil vom 9. März 2023
Beschluss vom 14. Dezember 2023 – 1 StR 316/23
(c) BGH, 01.02.2024