Das Landgericht Braunschweig hat den Angeklagten wegen Mordes, Unterschlagung und Missbrauchs von Ausweispapieren zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt.

Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen strebte der Angeklagte eine feste Beziehung zu der Ehefrau seines besten Freundes an. Nachdem der Versuch gescheitert war, die Trennung der Eheleute durch Vorspiegelung eines außerehelichen Verhältnisses der Ehefrau mit einem nicht näher benannten Dritten herbeizuführen, tötete der Angeklagte den Geschädigten und versteckte dessen Leichnam an einem bis heute unbekannten Ort. Bei den zunächst zum Verbleib des Geschädigten eingeleiteten Ermittlungen wurde die Bevölkerung in der Sendung „Aktenzeichen XY ungelöst“ um Mithilfe gebeten.

Das Landgericht hat seine Feststellungen auf zahlreiche Indizien gestützt. Unter anderem nutzte der Angeklagte zur Kontaktaufnahme mit dem späteren Tatopfer einen Mobiltelefonanschluss. Diesen hatte er einige Zeit vor der Tat unter Vorlage des in seinem Besitz befindlichen und als verloren registrierten Personalausweises eines Dritten unter fremdem Namen für sich einrichten lassen.

Die auf die Revision des Angeklagten erfolgte rechtliche Überprüfung durch den 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat weder Verfahrens- noch sonstige Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Beschluss vom 5. April 2023 – 6 StR 546/22

Vorinstanz:

Landgericht Braunschweig – Urteil vom 31. Mai 2022 – 9 Ks 23707/21 (15/21)

Quelle: Bundesgerichtshof, Pressemitteilung vom 13. April 2023

Cookie Consent mit Real Cookie Banner