Der 4. Strafsenat hat mit Beschluss vom 5. Mai 2021 (4 StR 19/20) die Revision des Angeklagten verworfen. Damit ist das Urteil des Landgerichts Frankenthal gegen den Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung in fünf Fällen in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung in sechs Fällen rechtskräftig.
Quelle: BGH Pressemitteilung Nr. 187 vom 15.10.2021