Mit Beschluss vom 05. Oktober 2021 (5 StR 290/21) hat der 5. Strafsenat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin verworfen.
Der Angeklagte war durch das Landgericht Berlin u.a. wegen sieben Vergewaltigungen im Berliner Stadtgebiet und im Umland zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt worden. Dieses Urteil ist somit rechtskräftig.
Quelle: BGH Pressemitteilung Nr. 181 vom 05.10.2021