Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts führte der Angeklagte am 3. Mai 2022 an einer in einem seiner Unternehmen tätigen 18jährigen Schülerpraktikantin gegen deren erkennbaren Willen den Oralverkehr durch.

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die Revision des Angeklagten das Urteil mit den diesem zugrundeliegenden Feststellungen wegen Fehlern in der Beweiswürdigung aufgehoben.

Die Sache muss vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts Ingolstadt neu verhandelt werden.

Beschluss vom 26. Juni 2024 – 1 StR 176/24

Vorinstanz:

Landgericht Ingolstadt – Urteil vom 28. November 2023 – 1 KLs 11 Js 7492/22

(c) BGH, 01.08.2024

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