Der Bundespräsident hat Richter am Oberlandesgericht Dr. Raik Werner zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt.
Richter am Bundesgerichtshof Dr. Werner ist 48 Jahre alt. Nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung war er zunächst für eineinhalb Jahre als wissenschaftlicher Angestellter an der Ludwig-Maximilians-Universität München tätig und im Anschluss hieran für zwei Jahre als Regierungsrat im Bayerischen Staatsministerium der Justiz. Im April 2003 trat er als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München I in den höheren Justizdienst des Freistaates Bayern ein und kehrte im März 2004 als Regierungsrat für weitere viereinhalb Jahre an das Bayerische Staatsministerium der Justiz zurück. Dort wurde er im Januar 2005 zum Oberregierungsrat und im Februar 2008 zum Regierungsdirektor ernannt. In der Zeit von November 2008 bis Oktober 2010 nahm Herr Dr. Werner als Akademischer Direktor eine Lehrtätigkeit im Bereich des Strafrechts an der Ludwig-Maximilians-Universität München wahr. Im Anschluss hieran übernahm er als Regierungsdirektor die Leitung des Referats für materielles Strafrecht im Bayerischen Staatsministerium der Justiz. Dort wurde er im März 2012 zum Ministerialrat befördert. Im Januar 2013 kehrte er für ein Jahr als Richter am Landgericht München I in den Justizdienst zurück, bevor ihm im Januar 2014 im Bayerischen Staatsministerium der Justiz als Ministerialrat die Leitung des Referats für Ausbildung, Fortbildung und Prüfungsrecht übertragen wurde. Im November 2016 wurde er zum Richter am Oberlandesgericht München ernannt und war seither dort tätig. In der Zeit von Februar bis November 2019 war er von dort mit anteiliger Arbeitskraft als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bayerische Oberste Landesgericht abgeordnet.
Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Herrn Dr. Werner dem 5. (Leipziger) Strafsenat zugewiesen, der für Revisionen in Strafsachen aus dem Bezirk des Kammergerichts und den Bezirken der Oberlandesgerichte Bremen, Dresden, Hamburg und Schleswig zuständig ist.
Quelle: Bundesgerichtshof, Pressemitteilung vom 1. Dezember 2021