Mit Urteil vom 13.10.2021 (2 StR 418/19) hat der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs die Freisprüche von zwei Bauleitern vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung aufgehoben. Somit muss das Landgericht Köln erneut über die Schuldfrage im Zusammenhang mit dem Einsturz des Kölner Stadtarchivs im Jahre 2009 entscheiden.
Quelle: BGH Pressemitteilung Nr. 185 vom 13.10.2021