Das Landgericht Rostock hat den Angeklagten, der von 1990 bis 1993 Bundesminister war, am 27. September 2023 wegen Bankrotts in acht Fällen sowie wegen versuchten Betrugs zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und elf Monaten verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Darüber hinaus hat es eine Einziehungsentscheidung getroffen und den Angeklagten im Übrigen freigesprochen.

Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen nutzte der Angeklagte während eines über sein Vermögen eröffneten Insolvenzverfahrens seine Position als Geschäftsführer einer spanischen Gesellschaft, um eigentlich ihm zustehende Forderungen und Einnahmen der Insolvenzmasse vorzuenthalten. Aus demselben Grund zeigte er dem Insolvenzverwalter den Bezug von Altersrente nicht an und machte diesem gegenüber hinsichtlich bestimmter Einnahmen unrichtige Angaben, die zu einem Vergleich führten, der von dem Insolvenzverwalter jedoch widerrufen wurde.

Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten im Wesentlichen verworfen. Lediglich die Einziehungsentscheidung bedurfte der geringfügigen Korrektur; im Übrigen hat die durch das Rechtsmittel veranlasste Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

Landgericht Rostock – Urteil vom 27. September 2023 – 22 KLs 32/22 (4)

(c) BGH, 05.06.2024

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