Das Landgericht hat die Angeklagten wegen gemeinschaftlichen Totschlags zu mehrjährigen Jugendstrafen verurteilt. 

Nach den Feststellungen des Landgerichts kamen die beiden alkoholisierten Angeklagten und ein das Urteil nicht anfechtender Mitangeklagter im Oktober 2023 überein, den 47-jährigen Geschädigten, von dem sie sich gestört fühlten, körperlich zu attackieren. Ihren Übergriff wollten sie mit einem Mobiltelefon filmen und die Aufnahmen in sozialen Medien verbreiten. Als sich der Geschädigte nach einem Faustschlag in sein Gesicht in einem Handgemenge mit den 14 und 15 Jahre alten Angeklagten behaupten konnte, entschloss sich der filmende 15-jährige Mitangeklagte, sein Messer als Stichwaffe einzusetzen. Er versetzte dem Geschädigten vier Stiche in den Oberkörper, wobei er den Tod des Opfers für möglich hielt und billigte. Die Angeklagten nahmen den – auch aus ihrer Sicht womöglich tödlich verlaufenden – Einsatz des Messer wahr und wirkten währenddessen weiter verbal und körperlich auf den Geschädigten ein. Dieser verstarb an dem Blutverlust infolge der multiplen Stichverletzungen. 

Der zuständige 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen der Angeklagten verworfen, da die durch die Rechtsmittel veranlasste Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu ihrem Nachteil ergeben hat. Das Urteil des Landgerichts ist damit auch gegen diese Angeklagten rechtskräftig. 

Beschluss vom 28. August 2024 – 4 StR 280/24 

Vorinstanz: 

Landgericht Detmold, Urteil vom 23. Februar 2024 – 23 KLs-31 Js 1072/23-1/24

(c) BGH, 06.09.2024

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