Mit Ablauf des 30. November 2021 ist der Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Hinrich Vogelsang in den Ruhestand getreten.
Herr Dr. Vogelsang, geboren 1956 in Westrhauderfehn (Kreis Leer), trat nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung 1983 in die Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Niedersachsen ein und war an verschiedenen Arbeitsgerichten eingesetzt. Im September 1996 wurde er zum Direktor des Arbeitsgerichts Emden befördert. Im Januar 1998 erfolgte seine Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht Niedersachsen, wo er im September 2007 mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Vizepräsidenten betraut wurde. Zum 13. Februar 2008 wurde er zum Vizepräsidenten des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen ernannt. Im Jahr 2013 wurde Herr Dr. Vogelsang an der Leibniz Universität Hannover promoviert.
Herr Dr. Vogelsang wurde im November 2015 zum Richter am Bundesarbeitsgericht berufen und dem Achten Senat zugeteilt. Dort hat er die Senatsrechtsprechung maßgeblich mitgeprägt. Das gilt insbesondere für die Rechtsprechung zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), zum Betriebsübergangsrecht, zum Schadensersatzrecht sowie zum Entgelttransparenzgesetz.
Mit seinem Ausscheiden verliert das Gericht einen fachlich geschätzten, anerkannten und allseits beliebten Richter.
Quelle: Bundesarbeitsgericht, Pressemitteilung vom 1. Dezember 2021