GBA: Einstellung der Ermittlungen wegen des Anschlags in Hanau vom 19. Februar 2020
Die Bundesanwaltschaft hat das gegen Unbekannt geführte Ermittlungsverfahren wegen des Anschlagsgeschehens in Hanau vom 19. Februar 2020 gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Zudem konnte der gegen den Vater von Tobias R. am 11. Februar 2021 bei der Bundesanwaltschaft erstatteten Strafanzeige mangels Anfangsverdachts keine Folge gegeben werden. In dieser…