Eilantrag gegen den Beginn der Bauarbeiten am Fehmarnbelttunnel bleibt erfolglos
Der Versuch der Stadt Fehmarn, im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes den Beginn der Bauarbeiten an dem Absenktunnel der Festen Fehmarnbeltquerung einstweilen zu verhindern, hatte keinen Erfolg. Dies hat der 4. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts mit Beschluss vom 25. Januar 2022 entschieden, indem er die Beschwerde der Stadt gegen eine Entscheidung des…