VG Schleswig-Holstein: Kein Anspruch auf den Status „vollständig geimpft“ bei einmaliger Impfung mit „Johnson&Johnson“
Die einmal mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpften Antragsteller haben keinen Anspruch auf Feststellung, dass sie als vollständig geimpft im Sinne von § 2 Nr. 3 COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) gelten und deswegen von den Verboten der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes befreit seien. Das hat das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren…