VG Gelsenkirchen: Eilantrag gegen Verkürzung der Gültigkeitsdauer des Genesenennachweises auf 90 Tage erfolglos
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat mit Beschluss vom 15. Februar 2022 einen Eilantrag abgelehnt, mit dem sich die Antragstellerin gegen die Verkürzung der Gültigkeitsdauer ihres Genesenennachweises auf 90 Tage gewandt hat. Die Antragstellerin hatte sich im November 2021 mit dem Coronavirus infiziert, woraufhin ihr von der Stadt Bochum eine "Genesenenbescheinigung" ausgestellt…