OLG Düsseldorf: Urteil im Prozess um den „Düsseldorfer Radschläger“
ie Beklagte darf auf ihrer Internetseite weiterhin ein als "Düsseldorf Siegel" bezeichnetes Radschläger-Motiv veröffentlichen und ihre Produkte mit diesem Motiv kennzeichnen. Dies hat der unter anderem für Urheberrecht zuständige 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf unter Leitung des Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht Düsseldorf Erfried Schüttpelz entschieden. Das Urteil vom 24. Februar…