Finanzgericht Köln: Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen sind einkommensteuerpflichtig
Gewinne, die aus der Veräußerung von Kryptowährungen erzielt werden, sind im Rahmen eines privaten Veräußerungsgeschäfts einkommensteuerpflichtig. Dies hat der 14. Senat des Finanzgerichts Köln mit seinem heute veröffentlichten Urteil vom 25.11.2021 (14 K 1178/20) entschieden. Der Kläger verfügte zu Beginn des Jahres 2017 über zuvor erworbene Bitcoins. Diese tauschte er…