LG München I: Jahresabschlüsse der Wirecard AG für Jahre 2017 und 2018 nichtig
Die auf aktienrechtliche Fragestellungen spezialisierte 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts München I hat unter ihrem Vorsitzenden Dr. Helmut Krenek heute mit Endurteil (Az. 5 HK O 15710/20) die Nichtigkeit der Jahresabschlüsse der Wirecard AG zum 31.12.2017 und 31.12.2018 sowie der darauf aufbauenden Gewinnverwendungsbeschlüsse der Hauptversammlungen festgestellt. Dabei musste die…