BGH XII 172/20 – Beschwerdebegründungsfrist der Rechtsbeschwerde
Eine Verlängerung der Beschwerdebegründungsfrist über einen Monat hinaus bedarf der Zustimmung des Beschwerdegegners, (vgl. § 520 Abs. 2 Satz 2 und 3 ZPO). Wenn der Verfahrensbevöllmächtigte es versäumt, diese Zustimmung einzuholen, dann beruht die Fristversäumung alleine auf seinem Verschulden. Der Bundesgerichtshof stellet weiter fest, dass die Vorinstanz keine Hinweispflicht bezüglich…