Kammergericht verurteilt Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma wegen der Weitergabe von Liegenschaftsdaten des Deutschen Bundestages zu einer Freiheitsstrafe wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit
Der für Staatsschutzsachen zuständige 1. Strafsenat des Kammergerichts hat heute den 56-jährigen Jens F. wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit für den russischen Militärgeheimdienst GRU zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Dem Angeklagten wurde auferlegt, binnen zwei Monaten nach Rechtskraft des Urteils 15.000,- Euro an die…