BGH: Tätigkeit als Insolvenzverwalterin nicht auf Wartezeit für Notarstelle anrechenbar
Der Senat für Notarsachen des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass bei der Bewerbung um eine Notarstelle die Tätigkeit einer Rechtsanwältin als Insolvenzverwalterin bei der sogenannten Wartezeit nicht berücksichtigt werden kann. Sachverhalt: Die Klägerin ist seit 1999 als Rechtsanwältin zugelassen. Seit 2009 ist sie im Amtsgerichtsbezirk X niedergelassen und mit einem…