OVG NRW: Maskenpflicht und 3G-Regel bei Versammlungen im Freien bleiben bestehen
Quelle: Thomas Keßler, OVG NRW Das Oberverwaltungsgericht hat heute einen Eilantrag gegen die aufgrund der Coronaschutzverordnung in Nordrhein-Westfalen bei Versammlungen im Freien geltenden Schutzmaßnahmen abgelehnt. Nach der aktuellen nordrhein-westfälischen Coronaschutzverordnung dürfen an Versammlungen im Freien bei gleichzeitig mehr als 750 Teilnehmenden nur immunisierte oder getestete Personen teilnehmen (sogenannte 3G-Regel). Haben…