OVG Schleswig: Keine „individuelle Lösung“ bei der Müllabfuhr
Mit Beschluss vom 9. Februar 2022 hat der 5. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren entschieden, dass Anwohner einer Sackgasse grundsätzlich verpflichtet werden können, ihre Mülltonne zu einem dafür eingerichteten Sammelplatz zu bringen. Ein Anspruch auf eine „individuelle Lösung“ zu Lasten der anderen Entgeltzahler oder auf Aufrechterhaltung der…