OLG Frankfurt am Main: Polemische und überspitzte Äußerungen eines Evolutionsbiologen zur „Ehe für alle“ nicht strafbar
Die Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung erfolgt unter Berücksichtigung des Gesamtkontextes einer Äußerung. Die in einem auf einem Onlineportal veröffentlichten Interview eines Evolutionsbiologen getätigten Äußerungen zur vom Bundestag beschlossenen Ehe für alle und einem möglichen Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Ehen, die sowohl tatsächliche als auch wertende Bestandteile enthalten, lassen sich nicht…